Kinder und Jugendliche sollen sich bei uns im Verein wohlfühlen. Wir möchten Ihnen einen Ort geben, wo sie mit Respekt und Anstand behandelt werden und Freude an der in der Gemeinschaft verbrachten Zeit haben.
Es liegt in unserer Verantwortung dies umzusetzen. Daher haben wir uns zu diversen Grundsätzen in der Kinder- und Jugendarbeit bekannt. Die wir nun in einem Kinderschutzkonzept festgehalten haben.
Wir möchten mit dem Kinderschutzkonzept alle Vereinsmitglieder (und auch die Eltern) sensibilisieren, Achtsamkeit hinsichtlich der Thematik Kindeswohlgefährdung walten lassen, welche sich u.a. in körperlicher oder psychischer Gewaltanwendung, in Grenzverletzungen hinsichtlich Bloßstellens oder ungerechtfertigterKritik, lautstarker Zurechtweisung oder sexueller Übergriffigkeit äußern kann.
Das vollständige Kinderschutzkonzept ist nachfolgend abgebildet:
Märkischer Reit- und Fahrverein Nunsdorf e.V.
Konzept zum Schutz der Kinder und Jugendlichen
(Stand: 10.01.2026)
Einleitung
Im Märkischen Reit- und Fahrverein Nunsdorf e.V. sind eine Vielzahl der Mitglieder Kinder und Jugendliche, für die von Seiten des Vereins eine besondere Verantwortung hinsichtlich ihres körperlichen und seelischen Wohlergehens besteht. Kinder und Jugendliche sollen sich bei uns wohlfühlen, Spaß am Reiten haben, aber auch
lernen, Verantwortung für die Pflege und den Umgang mit den ihnen anvertrauten Pferden zu übernehmen. Esliegt in unserer Verantwortung, den Kindern und Jugendlichen einen Ort zu bieten, wo sie mit Respekt und Anstand behandelt werden und Freude an der in der Gemeinschaft verbrachten Zeit haben.
Das bedeutet für den Verein, dass wir uns zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes bekennen. Daher haben wir uns entschlossen, das „Gütesiegel Kinderschutz“ zu beantragen.
Wir möchten mit dem Kinderschutzkonzept alle Vereinsmitglieder (und auch die Eltern) sensibilisieren, Achtsamkeit hinsichtlich der Thematik Kindeswohlgefährdung walten lassen, welche sich u.a. in körperlicher oder psychischer Gewaltanwendung, in Grenzverletzungen hinsichtlich Bloßstellens oder ungerechtfertigterKritik, lautstarker Zurechtweisung oder sexueller Übergriffigkeit äußern kann.
Aber auch hinsichtlich der Gefährdungen durch Risikosituationen im Umgang mit Pferden bedarf es Sicherheitsmaßnahmen, über die Kinder und Jugendliche verstärkt aufgeklärt werden.
Umsetzung des Konzeptes
Um die Wichtigkeit des Kinderschutzkonzeptes für unseren Verein zu unterstreichen, soll ein entsprechender Passus über Prävention und Umsetzung in die Vereinssatzung aufgenommen werden.
Je transparenter ein Konzept aufgestellt wird, umso einfacher ist auch die Umsetzung. Es ist deshalb wichtig, mit allen Vereinsmitgliedern zu kommunizieren, auf Rückmeldungen und Vorschläge – auch der Eltern – einzugehenund ggf. in das Konzept einzuarbeiten.
1. Risikobewertung
Das vom Verein genutzte Gelände umfasst ca. 7 ha. Zwei unterschiedliche Standorte (Turniergelände sowie Gelände Dorfstraße 5 (Vereinsraum)) machen das gesamte Areal in einigen Teilen unübersichtlich. Das Gelände ist nur in der Dorfstrasse 5 eingezäunt, aber die beiden Tore stehen während des Vereinsbetriebes offen.
Alle Kinder und Jugendliche werden regelmäßig darauf hingewiesen, sich nicht allein frei im Gelände zubewegen, mindestens zu zweit zu bleiben und bei Eintritt der Dämmerung (Herbst, Winter) aufeinander zuachten,
da nicht alle Bereiche der Koppeln, Paddocks und der Mistplatz ausgeleuchtet sind.
Über Personen, die sich auf dem Hof aufhalten und den Kindern unbekannt sind, sollen die Übungsleitenden bzw. eine andere Aufsichtsperson umgehend informiert werden. Die fremde Person wird entsprechend angesprochen.
Für den Umgang mit den Pferden gibt es Sicherheitsmaßnahmen, auf deren Einhaltung durch den mit dem Verein kooperierende Reit- sowie Fahrbetrieb streng geachtet wird. So haben auch die Kinder und Jugendlichen im direkten Umgang mit dem Pferd mindestens knöchelhohe, robuste Schuhe oder Stiefel zu tragen, um möglichen Verletzungen vorzubeugen. Weiterhin sind nur zugelassene Reiterhelme sowie funktionstüchtige Kutschen zu verwenden, sobald es ans Reiten oder Fahren geht. Geritten und Gefahren wird nur unter fachkundiger Aufsicht.
Alle TrainerInnen haben eine Grundausbildung in Erster Hilfe, so dass im Falle eines Unfalls eine Erstversorgungdurchgeführt werden kann.
2. Ehrenkodex als Instrument der Selbstverpflichtung
Neben den Risiken, die die Vereinsarbeit mit sich bringt, bestehen auch andere Gefährdungssituationen. Wir alsVerein müssen und möchten garantieren, dass bestimmte Regeln eingehalten werden, die das Wohlergehen und die körperliche und seelische Gesundheit der im Verein organisierten Kinder und Jugendlichen nicht gefährden.
Die TrainerInnen, die ÜbungsleiterInnen und die HelferInnen, die direkten Umgang haben und im ständigen Kontakt mit den Kindern sind, haben sich zu einem Ehrenkodex bekannt, der Folgendes beinhaltet:
- Keine körperliche Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen auszuüben
- Sexuelle Handlungen und Annäherungsversuche gegenüber Kindern und Jugendlichen sind tabu
- Keine Weitergabe von Alkohol oder Drogen an Kinder und Jugendliche
- Kinder und Jugendliche dürfen nicht ausgegrenzt werden
- Ebenso darf es keine Diskriminierung oder Bevorzugung bestimmter Personen geben.
Aber auch die Kinder und Jugendlichen haben sich gegenüber den anderen Kindern und Jugendlichen sowieden Erwachsenen anstands- und respektvoll zu verhalten.
3. Intervention
Sollte es zu Anzeichen von Pflichtverletzungen, Missbrauch, Gewalt, Grenzüberschreitungen oder auch nur zum Verdacht eines solchen Vorfalls kommen, muss den Betroffenen oder den wahrnehmenden Personen die Möglichkeit gegeben werden, eine persönliche oder auch anonyme Bedenkensäußerung vorzubringen.
Für ein persönliches Gespräch stehen Ulrike Habermann (Ulrike.habermann@mrfv-nunsdorf.de) und Sebastian Warneck (Sebastian.Warneck@mrfv-nunsdorf.de) alsKinderschutzbeauftragte, aber immer auch der Vereinsvorstand zur Verfügung.
Wichtig ist, den Kindern und Jugendlichen immer wieder zu vermitteln, dass sie
- Gehör für Ihr Anliegen finden,
- Hilfe in bestimmten Situationen holen können,
- im Verein Wertschätzung und Anerkennung finden.
Der Landkreis Teltow- Fläming bietet außerdem einen eigenen 24h Kinder- und Jugendnotruf an:
24h Kinder – und Jugendnotruf der Kreisverwaltung Teltow-Fläming
Telefonnummer 0800/4567809
4. Weiterbildung der Kinderschutzbeauftragten sowie Sensibilisierung innerhalb des Vereins
Bei Vorfällen von Gewalt und anderen Übergriffen sind u. U. externe Fachstellen, wie Polizei, Beratungsstellen, Jugendamt zu informieren und einzubeziehen. Es ist immer zu beachten, dass die benannten Kinderschutzbeauftragten und der Vorstand ehrenamtlich tätig sind und in bestimmten Situationen fachkompetente Hilfe brauchen.
Deshalb ist vorgesehen, dass die TrainerInnen, die ÜbungsleiterInnen und die Vorstandsmitglieder anSchulungen zur Thematik Kinderschutz, wie sie z. B. vom Kreissportbund Teltow-Fläming, dem Landessportbund oder dem Landespferdesportverband angeboten werden, teilnehmen. Als Vertrauenspersonen sollten sie überein Grundwissen zum Umgang mit Kindeswohlgefährdung,
aber auch zum Umgang mit betroffenen Kindern und Jugendlichen verfügen.
Es ist uns wichtig, dass neben den TrainerInnen, dem Vereinsvorstand allen weiteren Mitgliedern umfassende Informationen zum Kinderschutz zur Verfügung stehen, um eine Handlungssicherheit herbeizuführen. So werden regelmäßige Informationsveranstaltungen zur Thematik durchgeführt, um die Mitglieder zu sensibilisieren.
5. Auswahl der Personen, die mit den Kindern arbeiten
Für einen Reit- und Fahrverein, dessen reit- und fahrlustige jugendliche Mitglieder ehrenamtlich betreut werden, ist ein Auswahlverfahren nach strengen Kriterien nur schwer umsetzbar. Hier ist es wichtig, durch eine
Atmosphäre des gegenseitigen Vertrauens (auch zu den Eltern), der offenen Kommunikation und erhöhter Aufmerksamkeit auch die TrainerInnen ein Gefühl der Sicherheit vor ungerechtfertigten Beschuldigungen zu geben.
Die Überprüfung durch Einsichtnahme in ein erweitertes Führungszeugnis ist im Verein Pflicht für alle TrainerInnen, ÜbungsleiterInnen und sonstigen Vereinstätigen und soll auch für den Vereinsvorstand Maßstab sein. Vor Beginn der Tätigkeiten und in regelmäßigen Abständen von 4 Jahren wird das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis eingesehen. Es ist nicht erlaubt, dass es bei der Einsichtnahme älter als drei Monate ist.
6. Überprüfung der Maßnahmen
Die Kinderschutzbeauftragten überprüfen regelmäßig, ob alle Maßnahmen eingehalten werden und ob von den Mitgliedern Hinweise oder Beschwerden vorliegen. Dabei wollen wir uns vorrangig an den Bedürfnissen unserer jüngsten Vereinsmitglieder orientieren.
Nunsdorf, 10.01.2026

